Die EDDI2020 wird am 1./2. Dezember in Paris stattfinden. Die Ausrichterin ist SciencesPo, eine sozialwissenschaftliche Hochschule mit 150jähriger Tradition.
Wie in den letzten Jahren ist damit zu rechnen, dass es an den beiden Tagen vor und nach der Konferenz Tutorials und Side-Meetings geben wird.
Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) bietet geeignete Mechanismen, um die rechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in technische und organisatorische Maßnahmen zu überführen. Zu diesem Zweck erfasst das SDM zunächst die rechtlichen Anforderungen der DS-GVO und ordnet sie anschließend den Gewährleistungszielen Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nichtverkettung und Intervenierbarkeit zu. Das SDM überführt damit die rechtlichen Anforderungen der DS-GVO über die Gewährleistungsziele in von der Verordnung geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Referenzmaßnahmen-Katalog des SDM detailliert beschrieben werden. Es unterstützt somit die Transformation abstrakter rechtlicher Anforderungen in konkrete technische und organisatorische Maßnahmen.
Version 2.0a wurde von der 98. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 5. bis 7. November 2019 in Trier beschlossen.
Das Helmholtz Open Science Koordinationsbüro setzt seine Reihe mit Webinaren fort.
Hier die Infos zum zweiundfünfzigsten Webinar:
Dr. Elmar Spiegel (HMGU):
„How to make statistical analysis code reproducible and reusable“
Donerstag, 10.10.19, 15 bis 15.30 Uhr oder Freitag, 25.10.19, 11 bis 11.30 Uhr (Wiederholung).
Im Anschluss an die Webpräsentation steht der Referent im Livechat zur Verfügung. Eine Anmeldung für das Webinar ist nicht erforderlich, Es gibt weitere Informationen zur Teilnahme.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) war Anfang 2018 zu einem Informations-, Beratungs- und Kontrollbesuchs beim Leibniz-Institut für Bildungsverläufe in Bamberg (LIfBi). Die Einschätzungen aus der Sicht des Datenschutzes zur Speicherung von Befragtenadressen, Einverständniserklärungen, Einwilligung von Minderjährigen, Anonymisierung oder Datenweitergabe innerhalb des Konsortiums sind sicherlich auch in vielen anderen Instituten von großem Interesse.
Zum Glück hat sich der BfDI im Rahmen einer Transparenzinitiative entschlossen, alle Antworten auf Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz gleich vollständig zu veröffentlichen (»Access for one – access for all«). Deswegen ist der Bericht vom August 2018 nun als PDF verfügbar.
Wem Metadaten nicht fremd sind, ist vielleicht für einen Metadiskurs empfänglich. Im Beitrag „Version Control: Zur softwarebasierten Koordination von Ko‑laboration“ rekonstruiert Marcus Burkhardt die Entwicklung von zentralisierten zu verteilten Versionskontrollsystemen. Dabei beschreibt er auch, wie bestimmte Arten der Zusammenarbeit direkt von der verwendeten Software abhängen oder erst entwickelt werden müssen, um eine Software auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen.
Wer es etwas alltagsorientierter mag, findet übrigens bei heise.de eine zweiteilige Reihe „Die vielfältigen Fähigkeiten von Git“ (Teil 1, Teil 2), die gleichermaßen interessant ist.
Die DFG hat den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ veröffentlicht, der am 1. August 2019 in Kraft tritt und von allen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zum 31.07.2021 rechtsverbindlich umzusetzen ist, um auch zukünftig Fördermittel der DFG zu erhalten.
Für das Forschungsdatenmanagement relevante Leitlinien sind insbesondere:
Das Blog netzpolitik.org berichtet unter dem Titel „Weitere Studie belegt Lüge ‚anonymer‘ Daten“ über eine Studie in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift Nature, die Probleme bei der Anonymisierung beschreibt. Durch Streichung der Namen erreiche man keine Anonymität, sondern in lediglich Pseudonymität.